Schnellnavigation

Suche
Text




... Leguminosen oder Zwischenfrüchten im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen

 

Geld liegt nicht auf der Straße

… jedoch in den immer großzügiger ausgestatteten Fördertöpfen der Agrarstrukturprogramme. Klimaschonend produziertes Eiweißfutter „ohne Gentechnik“ von heimischen Äckern wird angeblich von vielen Verbrauchern gefordert! Dabei stehen gerade noch 50.000 ha Grobleguminosen auf Deutschlands Feldern, überwiegend in ökologisch wirtschaftenden Betrieben!

 

Förderprogramme für Leguminosen könnten die Situation wenden: Mit zunehmendem Anbau könnten sich effiziente Vermarktungswege entwickeln, die Erlöse entsprechend dem Futterwert steigen, der züchterische Fortschritt stimuliert, die Produktonstechnik optimiert. So war es bei der massiven „Anschubfinanzierung“ für die Öl- und Eiweißpflanze Körnerraps, so ist es bei Energiepflanzen, so könnte es sein im Hinblick auf energiesparende Fruchtfolgen. Über den Umweg Umwelt tragen Agrarumweltmaßnahmen dazu bei, die Vorteile erweiterter Fruchtfolgen ohne Einkommensverluste wahrzunehmen.

 

Förderungsmöglichkeiten erweiterter Fruchtfolgen mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen
     
(Informationsstand September 2009 ohne spezielle Förderungsmaßnahmen für ökologischen Landbau)    
         
  Maßnahme Was wird gefördert? Region / Besonderheiten Förderung
Baden-
Württemberg
Herbstbegrünung im
Ackerbau
Einsaat von Zwischenfrüchten oder Untersaaten nach Hauptfrucht zur Winterbegrünung Bodenbearbeitung nicht vor
Ende November
90 €/ha
Anbau von
Eiweißpflanzen
Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht
mit Leg. in Reinsaat oder in Gemengen
neue Maßnahme ab 2010
noch keine Details bekannt
150€/ha
Konservierende
Bodenbearbeitung
Einsaat ohne wendende Bodenbearbeitung in Ernterückstände oder Zwischenfrüchte Silomais und Zuckerrüben sind als
Vorfrucht ausgeschlossen
60 €/ha
Bayern Vielfältige Fruchtfolge
mit Leguminosen
Anbau von mindestens fünf verschiedenen Kulturarten inklusive Leguminosen Jeweils mindestens 10 % und max. 30 %
an AF (Leguminosen mind. 5%)
100 €/ha AF
Anbau von Zwischenfrüchten
oder Untersaaten
Einsaat von Zwischenfrüchten oder Untersaaten nach Hauptfrucht zur Winterbegrünung Bearbeitung frühestens nach dem 15.2.  Keine Futternutzung 80 €/ha
Konservierende
Bodenbearbeitung
Mulchsaatverfahren in Reihenkulturen nach Zwischenfrucht Nur abfrierende Zwischenfrüchte
Keine Futternutzung
100 €/ha AF
Brandenburg Anbau von Zwischenfrüchten
oder Untersaaten
Begrünung bis drei Wochen nach
Ernte der Hauptfrucht 
Einarbeitung nicht vor 11. Februar
Winterbeweidung ab 1. Januar
63 €/ha
Hessen Anbau von Zwischenfrüchten Winterbegrünung mit abfrierenden
Zwischenfrüchten
Erosionsschutzgebiete
Bearbeitung nicht vor 16. Februar
70 €/ha
Mecklenburg
-Vorpommern
Winterbegrünung plus
konservier. Bodenbearbeitung
Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten in Verbindung mit Mulch- oder Direktsaat Erosionsgefährdete Lagen 95 €/ha
Niedersachsen Mulch- oder Direktsaat Konservierende und nichtwendende Mulchsaat mit und ohne Bodenbearbeitung Erosionsgefährdete Lagen 40 €/ha
Anbau von Zwischenfrüchten
oder Untersaaten
Aktive Begrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten nach Ernte der Hauptfrucht  Wasserschutzbebiete
Einarbeitung nicht vor 15. Februar
45 €/ha
Nordrhein
-Westfalen
Vielfältige
Fruchtfolge
Mindestens fünf Hauptfruchtarten mit mind.
7 % Leguminosen oder Gemengen mit Legum.
Mind. 10 %, höchstens 30 % je Fruchtart
(außer Leg.). Max. 2/3 Getreide
65 €/ha AF
Rheinland-Pfalz Umweltschonende
Wirtschaftsweise
Diversifizierte Fruchtfolgen ,Mulchsaat in Zwischenfrüchten oder Strohmulch Mind. 20 % Blattfrucht und 20 % sonstige
Sommerung, Mais und ZR in Mulchsaat
70 €/ha AF
Mulchverfahren mit Zwischenfrüchten Einbezogene Sommerungen
ausschließlich nach Mulchsaat
 
kein Mais nach Mais, Bodenbearbeitung frühestens ab 1. Januar
 
150€/ha
Saarland Klimaschonender Anbau
von Körnerleguminosen
Details werden Ende 2009 festgelegt 220 €/ha
Sachsen Anbau von Zwischenfrüchten Überwinternde Zwischenfrucht
nach Ernte der Hauptfrucht
kein Umbruch und keine Beweidung
bis 16. Februar
85 €/ha
Ausbringung von Untersaaten Überwinternde Untersaaten
nach Mais-US auch Aussaat Winterung möglich
Nutzungsverbot bis 16. Februar
keine überj. Futterpflanzen
50 €/ha
Konservierende
Bodenbearbeitung
Pfluglose konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat keine fusariumanfälligen Weizensorten
nach Mais
68 €/ha
Sachsen-Anhalt Die entsprechenden Förderprogramme gelten ausschließlich für ökologisch wirtschaftende Betriebe  
Schleswig Holstein Anbau von Zwischenfrüchten
oder Untersaaten
Untersaaten sowie Zwischenfrucht-Aussaaten ohne gesonderte N-Düngung Grundwassergefährdete Gebiete, nicht-wend. Einarbeitung, Umbruch ab 1. März 125 €/ha
Thüringen Artenreiche
Fruchtfolge
Mind. sechs verschiedenen Kulturarten mit mind. 5 % Leguminosen bzw. Gemengen mit Legum. Jeweils mind. 10 % ( Leg. 5%) und max. 30 % an AF.  Maximal zwei Drittel Getreide 53 €/ha AF
Klimaschonender Anbau
von Körnerleguminosen
Anbau von Körnerleguminosen auf
mindestens 10 % der Ackerfläche
keine Kombination mit
"Artenreiche Fruchtfolge"
220 €/ha
Anbau von Zwischenfrüchten
oder Untersaaten
Untersaaten sowie Zwischenfrucht-Aussaaten ohne gesonderte N-Düngung Umbruch frühestens 10. März
N-Überschuss- und Erosionslagen
70 €/ha
Konservierende
Bodenbearbeitung
Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren Erosionsgefährd. Schläge an Gewässern
in P-Überschuss-Gebieten
54 €/ha
         
* EU-Eiweißpflanzenbeihilfe für anteilige Leguminosenflächen    


2197ms