... Leguminosen oder Zwischenfrüchten im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen
Geld liegt nicht auf der Straße
… jedoch in den immer großzügiger ausgestatteten Fördertöpfen der Agrarstrukturprogramme. Klimaschonend produziertes Eiweißfutter „ohne Gentechnik“ von heimischen Äckern wird angeblich von vielen Verbrauchern gefordert! Dabei stehen gerade noch 50.000 ha Grobleguminosen auf Deutschlands Feldern, überwiegend in ökologisch wirtschaftenden Betrieben!
Förderprogramme für Leguminosen könnten die Situation wenden: Mit zunehmendem Anbau könnten sich effiziente Vermarktungswege entwickeln, die Erlöse entsprechend dem Futterwert steigen, der züchterische Fortschritt stimuliert, die Produktonstechnik optimiert. So war es bei der massiven „Anschubfinanzierung“ für die Öl- und Eiweißpflanze Körnerraps, so ist es bei Energiepflanzen, so könnte es sein im Hinblick auf energiesparende Fruchtfolgen. Über den Umweg Umwelt tragen Agrarumweltmaßnahmen dazu bei, die Vorteile erweiterter Fruchtfolgen ohne Einkommensverluste wahrzunehmen.
| Förderungsmöglichkeiten erweiterter Fruchtfolgen mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen | ||||
| (Informationsstand September 2009 ohne spezielle Förderungsmaßnahmen für ökologischen Landbau) | ||||
| Maßnahme | Was wird gefördert? | Region / Besonderheiten | Förderung | |
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Baden- Württemberg |
Herbstbegrünung im Ackerbau |
Einsaat von Zwischenfrüchten oder Untersaaten nach Hauptfrucht zur Winterbegrünung |
Bodenbearbeitung nicht vor Ende November |
90 €/ha |
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Anbau von Eiweißpflanzen |
Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht mit Leg. in Reinsaat oder in Gemengen |
neue Maßnahme ab 2010 noch keine Details bekannt |
150€/ha |
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Konservierende Bodenbearbeitung |
Einsaat ohne wendende Bodenbearbeitung in Ernterückstände oder Zwischenfrüchte |
Silomais und Zuckerrüben sind als Vorfrucht ausgeschlossen |
60 €/ha | |
| Bayern |
Vielfältige Fruchtfolge mit Leguminosen |
Anbau von mindestens fünf verschiedenen Kulturarten inklusive Leguminosen |
Jeweils mindestens 10 % und max. 30 % an AF (Leguminosen mind. 5%) |
100 €/ha AF |
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Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten |
Einsaat von Zwischenfrüchten oder Untersaaten nach Hauptfrucht zur Winterbegrünung | Bearbeitung frühestens nach dem 15.2. Keine Futternutzung | 80 €/ha | |
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Konservierende Bodenbearbeitung |
Mulchsaatverfahren in Reihenkulturen nach Zwischenfrucht |
Nur abfrierende Zwischenfrüchte Keine Futternutzung |
100 €/ha AF | |
| Brandenburg |
Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten |
Begrünung bis drei Wochen nach Ernte der Hauptfrucht |
Einarbeitung nicht vor 11. Februar Winterbeweidung ab 1. Januar |
63 €/ha |
| Hessen | Anbau von Zwischenfrüchten |
Winterbegrünung mit abfrierenden Zwischenfrüchten |
Erosionsschutzgebiete Bearbeitung nicht vor 16. Februar |
70 €/ha |
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Mecklenburg -Vorpommern |
Winterbegrünung plus konservier. Bodenbearbeitung |
Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten in Verbindung mit Mulch- oder Direktsaat | Erosionsgefährdete Lagen | 95 €/ha |
| Niedersachsen | Mulch- oder Direktsaat | Konservierende und nichtwendende Mulchsaat mit und ohne Bodenbearbeitung | Erosionsgefährdete Lagen | 40 €/ha |
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Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten |
Aktive Begrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten nach Ernte der Hauptfrucht |
Wasserschutzbebiete Einarbeitung nicht vor 15. Februar |
45 €/ha | |
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Nordrhein -Westfalen |
Vielfältige Fruchtfolge |
Mindestens fünf Hauptfruchtarten mit mind. 7 % Leguminosen oder Gemengen mit Legum. |
Mind. 10 %, höchstens 30 % je Fruchtart (außer Leg.). Max. 2/3 Getreide |
65 €/ha AF |
| Rheinland-Pfalz |
Umweltschonende Wirtschaftsweise |
Diversifizierte Fruchtfolgen ,Mulchsaat in Zwischenfrüchten oder Strohmulch |
Mind. 20 % Blattfrucht und 20 % sonstige Sommerung, Mais und ZR in Mulchsaat |
70 €/ha AF |
| Mulchverfahren mit Zwischenfrüchten |
Einbezogene Sommerungen ausschließlich nach Mulchsaat |
kein Mais nach Mais, Bodenbearbeitung frühestens ab 1. Januar |
150€/ha | |
| Saarland |
Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen |
Details werden Ende 2009 festgelegt | 220 €/ha | |
| Sachsen | Anbau von Zwischenfrüchten |
Überwinternde Zwischenfrucht nach Ernte der Hauptfrucht |
kein Umbruch und keine Beweidung bis 16. Februar |
85 €/ha |
| Ausbringung von Untersaaten |
Überwinternde Untersaaten nach Mais-US auch Aussaat Winterung möglich |
Nutzungsverbot bis 16. Februar keine überj. Futterpflanzen |
50 €/ha | |
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Konservierende Bodenbearbeitung |
Pfluglose konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat |
keine fusariumanfälligen Weizensorten nach Mais |
68 €/ha | |
| Sachsen-Anhalt | Die entsprechenden Förderprogramme gelten ausschließlich für ökologisch wirtschaftende Betriebe | |||
| Schleswig Holstein |
Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten |
Untersaaten sowie Zwischenfrucht-Aussaaten ohne gesonderte N-Düngung | Grundwassergefährdete Gebiete, nicht-wend. Einarbeitung, Umbruch ab 1. März | 125 €/ha |
| Thüringen |
Artenreiche Fruchtfolge |
Mind. sechs verschiedenen Kulturarten mit mind. 5 % Leguminosen bzw. Gemengen mit Legum. | Jeweils mind. 10 % ( Leg. 5%) und max. 30 % an AF. Maximal zwei Drittel Getreide | 53 €/ha AF |
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Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen |
Anbau von Körnerleguminosen auf mindestens 10 % der Ackerfläche |
keine Kombination mit "Artenreiche Fruchtfolge" |
220 €/ha | |
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Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten |
Untersaaten sowie Zwischenfrucht-Aussaaten ohne gesonderte N-Düngung |
Umbruch frühestens 10. März N-Überschuss- und Erosionslagen |
70 €/ha | |
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Konservierende Bodenbearbeitung |
Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren |
Erosionsgefährd. Schläge an Gewässern in P-Überschuss-Gebieten |
54 €/ha | |
| * EU-Eiweißpflanzenbeihilfe für anteilige Leguminosenflächen | ||||

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